Herzlich willkommen in unserer Gemeinschaftspraxis!
Dr. K. Schäfer | B. Romer
Dr. Julia Scherbaum
Dr. Natasia Berrsche
Schön, dass Sie uns gefunden haben!
Seit 2020 führen wir
- Dr. Kristina Schäfer + Britta Romer -
eine Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde und Geburtshilfe!Dr. Julia Scherbaum und
Dr. Natasia Berrsche verstärken unser Ärztinnen-Team als angestellte Fachärztinnen.
Bestimmen Sie bei der Terminvereinbarung, zu wem Sie wollen.
Sie können jederzeit online einen Termin buchen.
NeupatientInnen
Wenn Sie noch nicht in unserer Praxis als PatientIn bekannt sind, können Sie ausschließlich über den online-Terminkalender Termine buchen!
Bitte beachten Sie unbedingt die Infektionsschutz-Hinweise!
Sprechzeiten
Schäfer | Romer | Scherbaum | Berrsche | |
Montag | 9 - 12 | 14 - 17 | 9 - 11 | |
Dienstag | 14 - 17 | 9 - 12 | ||
Mittwoch | OP-Tag | 9 - 12 | 9 - 11 | |
Donnerstag | 14 - 17 | 9 - 12 | ||
Freitag | 9 - 12 | 9 - 11 | 9 - 12 |
Dysplasiesprechstunde
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Was ist eine Abklärungskolposkopie?
- Ist Ihr Krebsvorsorgeabstrich (PAP-Abstrich) auffällig oder sind Sie bereits über einen längeren Zeitraum HPV positiv? Dann schickt Ihr/e Frauenärztin/arzt Sie zur Abklärungskolposkopie, um den Befund näher untersuchen zu lassen. Die Abklärungskolposkopie wird im Rahmen unserer zertifizierten Dysplasiesprechstunde durchgeführt. Sie stellt eine mikroskopische (sogenannte kolposkopische) Untersuchung von Muttermund (Zervix), Scheide (Vagina) oder Scheidenvorhof/Schamlippen (Vulva) dar, bei welcher die jeweilige Veränderungen zur Bewertung gut sichtbar gemacht werden soll. Zusätzlich können kleine Gewebeproben entnommen werden. Die Gewebeentnahme - sollte sie überhaupt notwendig sein - erfolgt ambulant in unserer Praxis.
Die meisten Veränderungen (Dysplasien, Krebsvorstufen) erweisen sich als harmlos und verschwinden mit der Zeit von alleine wieder.
Die Untersuchungen in der Dysplasiesprechstunde sowie die Ergebnisse werden mit Ihnen ausführlich besprochen und erklärt. Wir legen für Sie ganz individuell eine Strategie fest. Der Ablauf der Untersuchung ähnelt dem, wie Sie ihn von Ihrer Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt her kennen. Sie benötigen keine vorbereitenden Maßnahmen für diesen Termin bei uns.
Die Kolposkopie ist eine sichere und komplikationslose Methode und stellt selbst bei einer Schwangerschaft keine Gefahr für Mutter und Kind dar.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin die schriftlichen Vorbefunde Ihrer/s Frauenärztin/arzt mit und eine Überweisung.
Abklärungskolposkopie:
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Was bedeutet Vulvasprechstunde?
- In unserer Vulvasprechstunde betreuen wir Sie, wenn Sie Beschwerden wie dauerhaften oder wiederkehrenden Juckreiz, Brennen oder Schmerzen im Bereich des äußeren Genitals, des Scheideneingangs und/oder der Region um den After beklagen. Die Ursachen hierfür können vielfältig sein. Hier werden neben HPV-assoziierten Erkrankungen (VIN-Läsionen, Krebsvorstufen der Vulva) auch chronisch-entzündliche Erkrankungen der Haut, wie z.B. der Lichen sclerosus oder Lichen ruber untersucht.
Sie dient des Weiteren der feingeweblichen Abklärung auffälliger Befunde sowie der Festlegung der weiteren Behandlung. Die Gewebeentnahme - sollte sie überhaupt notwendig sein - erfolgt ambulant in unserer Praxis unter örtlicher Betäubung.
Bringen Sie bitte Vorbefunde sowie bereits durchgeführte Therapien seitens Ihrer/s Frauenärztin/arzt mit, sowie eine Überweisung.
Vulvasprechstunde:
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Besondere Hinweise anläßlich Ansteckungsrisiko bei Infekten
Wenn Sie Erkältungs-Symptome haben, möchten wir Sie bitten, um das Ansteckungsrisiko für Sie und uns weitestgehend zu reduzieren, zu Ihrem vereinbarten Termin mit FFP2-Mundschutz zu kommen. Masken können Sie gerne gegen Spende bei uns bekommen.
Notfalldienst
Werktags ab 19:00 Uhr, Mittwoch nachmittags, an Feiertagen und am Wochenende übernimmt das St. Elisabethkrankenhaus, Max-Reger-Str. 5-7, 69121 Heidelberg,
Tel (06221)-4880
Anfahrt
Anfahrt zur Bergheimerstr. 53-57
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
- Haltestelle "Altes Hallenbad" Linie 26, 34, 35 fast direkt vor der Praxistür (Haltestelle für Mobilitätseingeschränkte nicht ausgebaut)
- Haltestelle "Stadtbücherei" (Haltestelle mit einer Bahnsteighöhe von 30 cm: Weitgehend stufenloser, höhengleicher Zugang) Linie 5, 20, 21, 23, 26, 33, dann 300 Meter zu Fuss an der Schwanenteichanlage vorbei
Parkmöglichkeiten:
- Parkhaus P1 Poststrasse 7
- Parkhaus Aldi Poststrasse 11
- Parkautomatenzone für 2 Stunden Poststrasse oder Bergheimerstrasse
Hinweis: Unsere Praxis ist barrierefrei erreichbar.
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Informationen
Nützliche Informationen zum Praxisbesuch
Kleine Gebrauchsanweisung für die frauenärztliche PraxisAllgemeines
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind planbar. Deshalb bitten wir um längerfristige Terminvereinbarung. Sie sollte einmal im Jahr sein.
- Wenn Sie ein dringendes Problem haben, können wir Sie noch am selben Tag sehen. Bitte rufen sie dafür möglichst früh am Tag an; Sie bekommen dann einen Termin am Ende der Sprechstunde. Bringen Sie Wartezeit mit!
- Wartezeiten sind ein Problem! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns pro Besuch nur um ein Thema ausführlich kümmern können. Andere Probleme können wir kurz ansprechen und ggf. verschieben.
- Für längere Beratungen und Erörterungen stehen wir Ihnen außerhalb der Sprechstunde zur Verfügung.
- In wirklich dringenden Fällen können Sie uns außerhalb der Sprechzeiten über das Handy erreichen. Frau Dr. Schäfer: 0176-21069759 , Frau Romer 0151-26074681
- Ihre Fragen, die telefonisch zu klären sind, können wir ggf. am Ende der Sprechstunde beantworten.
- Gehen Sie vor der Untersuchung auf die Toilette, damit die Blase leer ist. Versuchen Sie sich an das Datum der letzten Regel zu erinnern.
- Führen Sie am besten einen Regelkalender. Der 1. Blutungstag ist der 1.Tag des neuen Zyklus.
- Sagen Sie, wenn die Untersuchung immer schmerzhaft ist.
- Sagen Sie, wenn Sie noch nie untersucht worden sind.
- Sie können ein Handtuch für die Untersuchung mitbringen, aber wir haben natürlich auch Papier!
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können nicht während der Regelblutung oder bei einer Infektion gemacht werden. Aber: leichte Schmierblutungen stören die Untersuchung nicht.
- Bei der Anamnese (Krankengeschichte) werden Sie nach Regelblutungszyklus, Regelschmerzen, Geburten, anderen Vorerkrankungen, Operationen, Allergien, Medikamenteneinahmen, familiärer Belastung mit Krebs, Zuckerkrankheit, Bluthochdruck, Thrombose und Schlaganfällen gefragt.
- Sagen Sie, wenn Sie etwas nicht gefragt wurden, was Sie wichtig finden.
- Sagen Sie, wenn bei Ihnen oder Ihrer Familie eine neue Erkrankung, auch außerhalb der Frauenheilkunde, auftritt.
- Schwangerschaftsteste können frühestens 10 Tage nach der Empfängnis positiv werden, zuverlässiger ist es, bis zur erwarteten Regel zu warten. Eine Schwangerschaft ist erst etwa 2 Wochen nach Ausbleiben der Regel im Ultraschall eindeutig zu sehen.
Selbstzahlerleistungen in der Frauenheilkunde
IGEL - Individuelle Gesundheits-Leistungen oder
Selbstzahlerleistungen in der Frauenheilkunde
Schon immer galt und auch in Zeiten knapper Kassen gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Deshalb gibt es einige Untersuchungen und Leistungen, die nicht oder nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehören.
Wir möchten solche Leistungen als Selbstzahlerleistungen vorstellen und anbieten, von deren Sinn wir überzeugt sind, oder die von Patientinnen immer wieder nachgefragt werden.
1. Spiralensitzkontrolle per Ultraschalluntersuchung: keine Kassenleistung, sinnvoll.
Rechnung nach Gebührenordnung bezahlen Sie hier in bar – ca. 20 Euro.
2. Ultraschalluntersuchung Gebärmutter und Eierstöcke bei der Krebsvorsorge: keine Kassenleistung, kann im Einzelfall sinnvoll sein. Ein medizinisch begründeter Ultraschall wird von den Krankenkassen bezahlt.
Rechnung nach Gebührenordnung bezahlen Sie hier in bar – ca. 40 Euro.
3. HPV-Test bei der Vorsorge: bei Zellveränderungen (PapIIID) und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre Kassenleistung, als Suchuntersuchung nur im Einzelfall sinnvoll.
Rechnung kommt vom Labor
4. Brustultraschall: als Suchmethode oder als Ersatz für die Mammographie weniger geeignet und keine Kassenleistung. Bei unklaren Tastbefunden sehr gut geeignet und Kassenleistung. Rechnung nach Gebührenordnung bezahlen Sie hier in bar – ca. 50 Euro
5. Mammographie: ab 50. LJ. alle zwei Jahre im Rahmen des sog. Mammographiescreenings Kassenleistung. Unter 50 weniger aussagekräftig wegen der hormonell bedingten noch dichten Brust, aber Kassenleistung bei unklaren Tast- und/oder Ultraschallbefunden.
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Selbstzahlerleistungen in der Schwangerschaft
Selbstzahlerleistungen in der Schwangerschaft
Schon immer galt und auch in Zeiten knapper Kassen gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, wenn sie notwendig, medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich sind.
Wir möchten solche Leistungen als Selbstzahlerleistungen vorstellen und anbieten, von deren Sinn wir überzeugt sind, oder die von Patientinnen immer wieder nachgefragt werden.
1. Ultraschall in der Schwangerschaft: Drei Untersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche sind Kassenleistungen, wenn medizinischen begründet auch mehr.
2. Toxoplasmose-Bluttest in der Schwangerschaft: keine Kassenleistung. Seltene Erkrankung, die aber behandelt werden kann. Für Frauen mit Katzen, und solchen, die viel in Gärten und Sandkästen sind, sinnvoll.
Rechnung für die Blutabnahme und Befundbesprechung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis ca.10 Euro.
Rechnung für die Laborleistung kommt vom Labor
3. Cytomegalie-Bluttest in der Schwangerschaft: keine Kassenleistung. Seltene Erkrankung, die aber behandelt werden kann. Für Frauen mit kleinen Kindern sinnvoll.
Rechnung für die Blutabnahme und Befundbesprechung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis ca.10 Euro.
Rechnung für die Laborleistung kommt vom Labor
4. Test auf Infektionskrankheiten bei risikoreichen Arbeitsplätzen: Bei Einstellung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet. Nach Kontakt in der Schwangerschaft ist es Krankenkassenleistung und sollte möglichst schnell gemacht werden. (Ringelröteln, Windpocken). Ohne diese Gründe müssen Sie selbst zahlen.
Rechnung für die Blutabnahme und Befundbesprechung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis ca.10 Euro.
Rechnung für die Laborleistung kommt vom Labor
5. Test auf Streptokokken B in der ca. 34 Schwangerschaftswoche. Wird von den Geburtskliniken zur Prävention einer Neugeborenensepsis gewünscht, ist aber nicht Teil der Mutterschaftsvorsorge.
Rechnung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis ca.15 Euro.
Rechnung für die Laboruntersuchung kommt vom Labor ca 15 Euro.
6. Akupunktur zur Geburtsvorbereitung (Frau Romer und Frau Dr. Scherbaum) Per Studie nachgewiesene Reduzierung der Geburtsdauer.
Rechnung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis ca.10 Euro.
7. Kinesiotaping in der Schwangerschaft Bei verschiedenen Beschwerden in der Schwangerschaft hilfreich.
Rechnung nach Gebührenordnung (GOÄ) bezahlen Sie in der Praxis je nach Aufwand ca.15 Euro.
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Impressum
Inhalt
Dr. Kristina Schäfer, Britta RomerGestaltung
Gabriele Roth, Jacob RomerBitte beachten sie unsere Rechtshinweise.
Datenschutzerklärung
für Websitebetreiber nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Praxis Dr. Margret Rothers und Britta Romer
Bergheimerstrasse 53-57
69115 Heidelberg
Deutschland
Telefon 06221-4339363
www.rothers-romer.de
Allgemeines zur Datenverarbeitung
Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
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Wir verweisen auf die Erklärung der DomainFactory GmbH. Diese erläutert, welche Daten im Rahmen des Web-Hosting erhoben werden.
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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.
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Auskunftsrecht
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Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
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Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
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Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
Recht auf Löschung
Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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